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Neue Förderrichtlinie zur Stärkung der kulturellen Bildung
Die Sächsische Staatsregierung hat eine Richtlinie zur Stärkung der kulturellen Bildung im Freistaat beschlossen, die ab morgen in Kraft tritt. Darüber informierte die Sächsische Kunstministerin Sabine von Schorlemer vor Journalisten in Dresden. Mit der Richtlinie wird die Grundlage dafür geschaffen, Projektträger bei der kulturellen Bildung zu unterstützen.
Sabine von Schorlemer: „Musikalische Bildung ist als wesentlicher Teil kultureller Bildung besonders im Blick“
„Im Blickfeld haben wir dabei besonders die musikalische Bildung als wesentlichen Teil kultureller Bildung. Wenn Kinder in der Klassengemeinschaft gemeinsam ein Instrument lernen, fördert dies die Konzentrations- und Merkfähigkeit, das Selbstbewusstsein und die soziale Kompetenz“, so Sabine von Schorlemer. Die Ministerin verwies auf das Modellprojekt „Jedem Kind ein Instrument“: Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 war das Pilotprojekt mit 14 Musikschulen an 38 ausgewählten Grundschulen im ländlichen Raum gestartet. Für das Projekt wurden 350.000 Euro jeweils für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt.
Weiteres Ziel der Förderung ist, zusätzliche Kapazitäten für Koordination, Vernetzung und Evaluation von Angeboten der kulturellen Bildung zu schaffen. In einem regional begrenzten Raum sollen gemeinsame musikalische Aktivitäten über die Generationen hinweg vom Kindergarten über Schulen, kulturelle Einrichtungen und Musikgruppen - gefördert und beispielhaft anderen Regionen zur Verfügung gestellt werden. „So soll möglichst vielen Menschen im Freistaat Sachsen die Teilhabe an kulturellen Veranstaltungen ermöglicht werden“, so Sabine von Schorlemer.
Mit dem Haushaltsgesetz 2009/2010 waren im Haushalt des Sächsischen Staatsminis-teriums für Wissenschaft und Kunst erstmals Mittel zur Stärkung der kulturellen Bildung im Freistaat Sachsen eingestellt worden (je 600.000 Euro). Im künftigen Doppelhaushalt sind für 2011 etwa 604.000 Euro und rund eine Million Euro für 2012 vorgesehen.
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich bis zum 15. Dezember für das folgende Jahr an das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zu stellen. Möglich ist eine Förderung von Projekten, für die Fördermittel in Höhe von mindestens 5.000 Euro beantragt werden. Die Richtlinie wird Mitte September im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
(Pressemitteilung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport vom 01.09.2010)
| Allgemein | 08.09.2010 - 08:26:21 | Druckversion | Empfehlen | 197 Klicks |





